Corona | Einreiseverordnung verlängert (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat angesichts des starken Reise- und Grenzverkehrs beschlossen, die Quarantäne-Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung zu verlängern und anzupassen. Die Verordnung soll zum 28.7.in Kraft treten.
Hintergrund: In Deutschland ist die Inzidenz im Vergleich zu anderen Ländern noch immer gering. Damit das so bleibt ist es notwendig, erforderliche und bewährte Schutzvorkehrungen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus fortzuführen. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, die Regelung zur Einreise-Quarantäne bis einschließlich zu verlängern und inhaltlich anzupassen.
Die Änderungen:
Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Absonderung zum Hochinzidenzgebiet gestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das heißt: Freitestungsmöglichkeit ab dem fünften Tag beziehungsweise keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene. Zudem endet die Einreise-Quarantäne künftig, wenn das betroffene Gebiet während des Absonderungszeitraums komplett ausgestuft wird.
Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Quarantäne künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.
Detaillierte Informationen zu den geltenden Einreise-Regelungen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium. Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können Sie dieser Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) entnehmen. Zur digitalen Einreiseanmeldung gelangen Sie hier.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
MAAAH-85302