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Wichtige Neuerungen durch das Handelsrechtsreformgesetz
Durch das Handelsrechtsreformgesetz - „Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (HRefG)„ - ist das geltende Handels- und Gesellschaftsrecht zugunsten einer größeren Handlungsfreiheit der Unternehmer geändert worden. Insbesondere der Kaufmannsbegriff wurde stark vereinfacht, das Firmen- und Namensrecht des Unternehmens wurde liberalisiert sowie der Fortbestand der Personenhandelsgesellschaften an das moderne Wirtschaftsleben angepaßt. Im einzelnen sind ab die nachfolgenden Neuerungen zu beachten.
I. Änderung des Kaufmannsbegriffs
1. Allgemeines
Der Kaufmannsbegriff ist durch
die Gesetzesänderung an das moderne
Wirtschaftsleben
angepaßt und zugleich erheblich vereinfacht worden (BT-Drucks. 13/8444,
S. 19). Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ist Kaufmann
grundsätzlich jeder Gewerbetreibende (jedes gewerbliche Unternehmen),
dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb erfordert.
Somit sind künftig alle Gewerbetreibenden ohne Rücksicht auf die Branche vom Kaufmannsbegriff erfaßt. Es wer...