Online-Nachricht - Mittwoch, 21.07.2021

Hochwasser | Zoll gewährt unbürokratische Hilfe

Das BMF hat entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern sowie Verkehrsteuern) geeignete Erleichterungen zusichern darf.

Folgende Erleichterungen sind möglich:

  • Stundung von fälligen oder bis zum fällig werdenden Steuern

  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen

  • Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung

  • Verzicht auf Verspätungszuschläge

  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis

  • keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

Hinweis:

Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt ist auf www.zoll.de in der Dienststellensuche zu finden.

Quelle: Zoll online, Meldung v. 20.7.2021 (il)

Fundstelle(n):
IAAAH-84191