insolvenzrechtliches Entstehen einer Haftungsschuld
Leitsatz
1. Ein förmlicher Steuerbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist unwirksam.
2. Für die insolvenzrechtliche Begründung der Haftungsforderung kommt es nicht auf die zugrunde liegende Steuerschuld, sondern
darauf an, ob die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung, die die Haftungsinanspruchnahme begründet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
begangen wurde.
3. Der abstrakte, materiell-rechtliche Haftungsanspruch entsteht im Falle der Geschäftsführerhaftung mit Nichtabgabe der Steuererklärung
durch den (hier: faktischen) Geschäftsführer. Ein Haftungsbescheid konkretisiert lediglich den bereits entstandenen Haftungsanspruch
und bildet die Grundlage für dessen Verwirklichung; er hat nur deklaratorische Bedeutung.