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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 269/19 EFG 2020 S. 962 Nr. 14

Gesetze: AO § 125, AO § 130 Abs. 1, AO § 191 Abs. 1, AO § 69, InsO § 38

Rücknahme eines nichtigen Verwaltungsakts

insolvenzrechtliches Entstehen einer Haftungsschuld

Leitsatz

1. Ein förmlicher Steuerbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist unwirksam.

2. Für die insolvenzrechtliche Begründung der Haftungsforderung kommt es nicht auf die zugrunde liegende Steuerschuld, sondern darauf an, ob die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung, die die Haftungsinanspruchnahme begründet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde.

3. Der abstrakte, materiell-rechtliche Haftungsanspruch entsteht im Falle der Geschäftsführerhaftung mit Nichtabgabe der Steuererklärung durch den (hier: faktischen) Geschäftsführer. Ein Haftungsbescheid konkretisiert lediglich den bereits entstandenen Haftungsanspruch und bildet die Grundlage für dessen Verwirklichung; er hat nur deklaratorische Bedeutung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 962 Nr. 14
GAAAH-83882

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Sächsisches FG, Urteil v. 24.09.2019 - 3 K 269/19

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