Hugo Grote, Andreas Zamaitat

ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen

2. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02361-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68161-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen (2. Auflage)

Anhang

Arbeitshilfen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Autoren haben zusammen zwei Exceltabellen entwickelt, mit deren Hilfe zum einen das für die Pfändung maßgebliche Nettoeinkommen und im Ergebnis der Pfändungsbetrag automatisch ermittelt werden und zum anderen der Pfändungsbetrag unter Zugrundelegung des zuvor bestimmten maßgeblichen (pfändungsrelevanten) Nettobetrages automatisch ermittelt wird, wenn die unterhaltsberechtigten Personen nicht zu 100 %, sondern lediglich jeweils nur zu einem Bruchteil bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen sind.

Die beiden Kalkulationsprogramme stehen unter www.judis.info/downloads zum kostenlosen Download zur Verfügung, ebenso die entsprechenden Hinweise zur korrekten Nutzung. Bei künftigen Änderungen der Pfändungstabelle werden die Exceltabellen entsprechend auf den neuesten Stand gebracht und veröffentlicht.

Es handelt sich bei diesen Tabellen um eine Hilfestellung, um Abrechnungen überschlägig kontrollieren zu können. Nach dem Urteil des BAG dürfen unpfändbare Anteile nur netto vom Nettoeinkommen abgezogen werden oder brutto vom Bruttoeinkommen. Beides ist für Schuldner, Gläubiger und Insolvenzbüros schwierig, da ihnen of...

ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen

Erwerben Sie das Buch kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden