ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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§ 55 InsO (✓)
Der Arbeitnehmer bezieht während der Fortführung des Geschäftsbetriebs in der Insolvenz der Firma durch den Insolvenzverwalter seinen Lohn bzw. sein Gehalt vom weitergeführten Betrieb als sogenannte Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO aus der Insolvenzmasse. Es handelt sich um normales Einkommen, das in vollem Umfang pfändbar ist.
→ Gehalt
→ Lohn
1 % aus Bruttoanschaffungswert (✓)
Wertbestimmung bei privater Nutzung des Dienstwagens.
→ 1 % Regelung Bruttoliste
→ Dienstwagen (mit privater Nutzung)
1 % Kfz-Überlassung GWV (✓)
Hierbei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil von 1 % im Falle der Überlassung eines Kfz.
→ Dienstwagen (mit privater Nutzung)
1 % Pkw Nutzung (✓)
1 % geldwerter Vorteil bei privater Nutzung des Dienstwagens.
→ Dienstwagen (mit privater Nutzung)
1 % Regelung Bruttoliste (✓)
Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich steuerlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Diese Berechnungsgrundlage gilt sowohl für Neu-, Gebraucht- und Leasingfahrzeuge als auch für reimportierte Fahrzeuge. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten aktuell geringere Sätze. Existiert für das importierte Firmenfahrzeug kein inländischer Bru...