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Track 14 | Sonderausgaben: Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung
Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern nach einem aktuellen BFH-Urteil als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn sie unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist. Nicht abschließend geklärt ist, ob selbst getragene Krankheitskosten in diesem Fall zwangsläufig entstehen und damit außergewöhnliche Belastungen darstellen.
Die nächste Entscheidung des Bundesfinanzhofs betrifft Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse. Diese mindern als Beitragserstattung die abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn sie unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist. – So aktuell der X. Senat des BFH.
Im Streitfall war der Bonus für jede versicherte Person garantiert. Die Krankenversicherung verrechnete die Boni vertragsgemäß mit den zur Erstattung angemeldeten Gesundheitsaufwendungen. Die gezahlten Boni waren daher als Beitragserstattungen zu werten, die den Sonderausgabenabzug mindern. Sie gleichen einem Selbstbehalt.
Trägt ein privat versicherter Steuerpflichtiger Krankheitskosten selbst, um in den Genuss des Bonus zu kom...