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Track 11 | Abgeltungsteuer: Keine Besteuerung von Scheinrenditen bei einbehaltener Kapitalertragsteuer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auch dann eintritt, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem in einem solchen Fall grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind.
Für Anleger, die auf ein Schneeballsystem hereingefallen sind, gibt es eine gute Nachricht. Zwar sind auch Scheinrenditen unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern. Konnte der Anleger aber davon ausgehen, dass diese dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuer abgegolten. – Zu diesem Ergebnis ist jüngst der Bundesfinanzhof gelangt. Doch der Reihe nach:
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen auch Kapitaleinkünfte aus vorgetäuschten Gewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems der Besteuerung. Und zwar dann, wenn der Anleger über diese, z. B. durch eine Wiederanlage – sprich eine Novation –, verfügen kann und der Schuldner der Kapitalerträge zu diesem Zeitpunkt leistungsbereit und leist...