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§ 3 a UStG; Personenbeförderungen auf dem Bodensee
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
Die Übergangsregelung für Beförderungen von Personen auf dem Bodensee (Obersee einschließlich Überlingersee) vom – IV A 3 – S 7118 – 17/84 – wird bis auf weiteres verlängert.