Corona | Fristverlängerung für Überbrückungshilfe III (BMWi)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III wurde verlängert. Sie endet am . Seit können Änderungsanträge gestellt werden. An einer separaten Funktion zur Änderung der Kontoverbindung wird aktuell gearbeitet.
Hintergrund: Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum bis Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Erläuterungen zu Änderungsanträgen finden Sie hier.
Zum Fragen-Antwort-Katalog Überbrückungshilfe III gelangen Sie hier.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
FAAAH-83450