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Buchführung | Keine Schätzung bei zusätzlicher Nutzung von Excel für Kassensturz
Das Finanzamt ist nicht zu einer Hinzuschätzung berechtigt, wenn der Unternehmer eine elektronische Registrierkasse verwendet und zusätzlich einen Kassenbericht erstellt, für den er ein Excel-Dokument verwendet.
Zwar sind Excel-Dokumente abänderbar. Der Kassenbericht ist aber bei Nutzung einer elektronischen Registrierkasse nicht erforderlich, sondern überobligatorisch. Daher ist die Nutzung von Excel unschädlich.
Allerdings [i]Kassenbericht war überobligatorisch gewann das Finanzamt hinsichtlich einer weiteren Hinzuschätzung: Die Klägerin, die einen Irish Pub betrieb, hatte an verschiedenen Sonderveranstaltungen teilgenommen und hier offene Ladenkassen eingesetzt, ohne jedoch täglich Kassenberichte zu erstellen. Dies stellte einen Buchführungsmangel mit einem erheblichen Gewicht dar, so dass das FG eine Hinzuschätzung ...