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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)
(1) Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten i. S. des § 12 AO unterhält. (2) Eine mehrgemeindliche Betriebsstätte i. S. der §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1, 30 GewStG setzt voraus, dass jeder der auf mehrere Gemeinden entfallenden Teile dieser Einheit die Voraussetzungen des Betriebsstättenbegriffs erfüllt. (3) Aus einem Pachtvertrag, mit dem der Pächterin die Netzhoheit über ein Versorgungsnetz...