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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

Verdeckte Einlage – Übersicht

Udo Cremer
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Version 2024.0

  • Verdeckte Einlagen

Bei einer verdeckten Einlage verlässt der Vermögensgegenstand den Vermögensbereich des Gesellschafters und wird in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft überführt.

Konkret liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Dabei handelt es sich weder um einen Tausch, noch um eine Veräußerung.

Eine Einlage liegt gleichwohl nicht vor, wenn ein Wirtschaftsguts zum Gebrauch oder zur Nutzung überlassen wird, da ein Nutzungsvorteil nicht bilanziert werden kann.

Diese Arbeitshilfe bietet Ihnen einen Überblick,

  • welche Merkmale Wirtschaftsgüter aufweisen müssen, um Gegenstand einer verdeckten Einlage sein zu können und

  • wie die Bewertung beim einlegenden Anteilseigner und bei der Kapitalgesellschaft erfolgt.

Ebenso wird gegenübergestellt, welche Voraussetzungen bei einer Einlage aus einem Privatvermögen bzw. einem Betriebsvermögen maßgeblich sind.

Durch die Angabe der relevanten Vorschriften haben Sie die Gesetzesangabe griffbereit und können sich diese Übersicht abspeichern oder ausdrucken.

Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen in Verdeckte Einlage, infoCenter und Verdeckte Einlage, Kontierungslexikon

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