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Die Fortentwicklung des GwG-Transparenzregisters zum Vollregister
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2045In einem neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, das am in Kraft tritt, sind die Regelungen zum Transparenzregister überarbeitet worden. Das Transparenzregister wird von einem Auffang- zu einem Vollregister fortentwickelt. So werden auf mitgliedstaatlicher Ebene die regulatorischen Anknüpfungspunkte für die europäische Vernetzung der Transparenzregister geschaffen.
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Bisherige Entwicklung des Transparenzregisters
[i]Zentralregister zur Erfassung wirtschaftlich BerechtigterDas Transparenzregister wurde in das deutsche Recht mit dem am in Kraft getretenen „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ (BGBl 2017 I S. 1822) eingeführt. So wurde ein Zentralregister zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten bestimmter rechtlicher Einheiten angelegt.
Wesentliche Neuregelungen
[i]Wegfall der MitteilungsfiktionDie EU-Geldwäscherichtlinie sieht die Vernetzung der einzelnen Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten vor. Diese setzt strukturierte Datensätze in einem einheitlichen Dateiformat voraus. Das neue Gesetz bezweckt, diesen Zustand herzustellen, indem jeder rechtlichen Einheit die Pf...