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Lohnsteuer | Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt
Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt v. (BGBl 2021 I S. 989) wurde der 100 %ige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um 72 Monate verlängert (s. Hörster, NWB 24/2021 S. 1716). Das BMF weist darauf hin, dass das Gesetz nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission v. (Bekanntmachung im BGBl 2021 I S. 2247) erstmals für den S. 1936Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 Anwendung findet.
Die [i]Hörster, NWB 24/2021 S. 1716Europäische Kommission hat die Genehmigung mit der Maßgabe erteilt, dass an die Stelle der Eintragung in einem inländischen Seeschiffsregister die Eintragung in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, tritt. Das erweitert den Anwendungsbereich...