§ 15a UStG;
Umsatzsteuervordrucke;
Vordruckmuster für ein
Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem.
§ 15a UStG
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab das Vordruckmuster
USt 1 UE
– Überwachungsblatt zur Berichtigung
des
Vorsteuerabzugs
gemäß
§ 15a UStG –
zu verwenden.
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 18 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) und die Währungsumstellung auf den Euro zum .
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Spalte 6 der Überwachungstabelle und die Rückseite des Vordrucks können von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen gestaltet werden.
(4) Dieses Schreiben tritt mit Wirkung vom an die Stelle des IV C 4 – S 7532 – 4/97 –.
BMF v. - IV D 1
-S 7532 - 40/02
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
HAAAA-79397