BMF - IV D 1 -S 7532 - 40/02

§ 15a UStG; Umsatzsteuervordrucke;
Vordruckmuster für ein Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab das Vordruckmuster

USt 1 UE – Überwachungsblatt zur Berichtigung des
Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG –

zu verwenden.

(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 18 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) und die Währungsumstellung auf den Euro zum .

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Spalte 6 der Überwachungstabelle und die Rückseite des Vordrucks können von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen gestaltet werden.

(4) Dieses Schreiben tritt mit Wirkung vom an die Stelle des  IV C 4 – S 7532 – 4/97 –.

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BMF v. - IV D 1 -S 7532 - 40/02

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
HAAAA-79397