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BBK Nr. 14 vom

Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG

Teil 2: Maßnahmen zur Vermeidung der Verlustabzugsbeschränkung

Wolfgang Eggert

Im ersten Teil des Beitrags in BBK 12/2021 S. 598 wurde im Hinblick auf die beschränkte Verlustverrechnung nach § 15a EStG eine vorausschauende Problemvermeidung durch passende Gestaltungen bei der Kapitalrücklage, dem Zweikontenmodell und der Vereinbarung einer Verlustverrechnung empfohlen. Im zweiten Teil des Beitrags werden weitere Empfehlungen gegeben, um bei rechtzeitigem Agieren die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15a EStG überhaupt nicht entstehen zu lassen.

I. Gestaltung 1: Gesellschaftsdarlehen statt Entnahmen

§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG lässt einen Verlustabzug oder Verlustausgleich bei einem entstehenden oder sich erhöhenden negativen Kapitalkonto nicht uneingeschränkt zu. Dabei ist der Ratschlag an den von § 15a EStG bedrohten Mandanten richtig, Entnahmen möglichst zu vermeiden. Betriebswirtschaftlich noch wichtiger ist sogar der Hinweis, möglichst Einlagen zu leisten, was sich auch steuerlich günstig, weil eigenkapitalerhöhend, auswirken würde.

Es sollte rechtzeitig geprüft werden, ob es – statt einer Entnahme – möglich ist, zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter ein Gesellschaftsdarlehen zu vereinbaren. Im Gegensatz zum Gesellschafterdarlehen, das vom Ge...

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