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UStG Umsatzsteuerrecht der anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft;
Erteilung von
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) in anderen Mitgliedstaaten
Voraussetzung für die Erteilung einer USt-IdNr. in anderen Mitgliedstaaten ist, daß dort Umsätze ausgeführt werden oder innergemeinschaftliche Erwerbe stattfinden. Darüber hinaus gilt für die einzelnen Mitgliedstaaten folgendes:
Belgien:
Unternehmer mit Betriebsstätte in Belgien können die Erteilung einer USt-IdNr. zunächst stets bei dem für sie zuständigen Mehrwertsteuerkontrollamt beantragen.
Unternehmer ohne Betriebsstätte in Belgien müssen zunächst beim belgischen Finanzministerium einen in Belgien ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Der Fiskalvertreter muß die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Der Antrag kann gestellt werden bei:
Bureau Central des assujettis
étrangers
Rue Van Orley 15
B-1000
Bruxelles
Tel.: 02/218 38 60
Bei dieser Behörde erhalten nicht in Belgien ansässige Unternehmer auch weitere Informationen zum Besteuerungsverfahren.
Ein ausländischer Unternehmer ohne Niederlassung in Belgien muß bevor er in Belgien irgendeine Tätigkeit (mit Ausnahme von Dienstleistungen, für die der Empfänger die Mehrwertsteuer schuldet) ausübt, einen in Belgien ansässigen Fiskalvertreter bestellen lassen.
Zum Fiskalvertreter kann jede Pers...