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BMF - IV C 2 - S 7056 a - 94/94 IV C 3 - S 7102 - 12/94 BStBl 1994 I 298

§ 1 a UStG Umsatzbesteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs

Bezug:

I.

Der  – (BStBl 1992 II S. 267) unter Hinweis auf das  50/88 (EuGHE 1989 S. 1925, UR 1989 S. 373) entschieden, daß Artikel 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie die Besteuerung der Entnahme eines Betriebsgegenstandes zu privaten Zwecken (Entnahmeeigenverbrauch) ausschließt, wenn dieser Gegenstand nicht zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, und daß sich ein Steuerpflichtiger gegenüber § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a UStG auf dieses Besteuerungsverbot berufen kann.

Mit Beschluß vom – V B 22/92 – hat der Bundesfinanzhof an dieser Auffassung festgehalten. Er hat ausgeführt: Im entschiedenen Fall fehle es an der grundsätzlichen Klärbarkeit des Merkmals ”oder seine Bestandteile” im Sinne des Artikels 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie im Rahmen einer Vorabentscheidung durch den EuGH, weil nach dem vom Finanzgericht festgestellten Sachverhalt die ”Bestandteile” des Gegenstandes keine Rolle spielten. Darüber hinaus könne § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG nicht als ”Sonderregelung” im Sinne des Artikels 32 der 6. EG-Richtlinie angesehen werden. Diese Vorschriften des UStG seien vielmehr an den entsprechenden allgemeinen Regelungen der 6. EG-Richtlinie zu messen.

II.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder...

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BMF v. 13.05.1994 - IV C 2 - S 7056 a - 94/94

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