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StuB 13/2021 S. 548

Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie

Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zugestimmt. U. a. neu aufgenommen wurde eine Regelung, wonach die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen 2020 um drei Monate verlängert werden sollen. Für beratene Stpfl. soll damit die Erklärungsfrist für 2020 am enden.

Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung insbesondere ihrer steuerlichen Regelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (Art. 5 ATAD), zur Hinzurechnungsbesteuerung (Art. 7 und 8 ATAD) sowie zur Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen (Art. 9 und 9b ATAD), soweit diese nicht bereits dem von der ATAD vorgegebenen Mindeststandard entsprechen.

Der sich aus der ATAD insoweit ergebende Umsetzung...

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