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BMF - IV C 3 - S 7282 - 1/94 BStBl 1994 I 193

§ 14 UStG Anforderungen an eine wirksame Rechnungsberichtigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Abweichend von Abschnitt 189 Abs. 6 UStR ist in den folgenden Fällen eine wirksame – von der Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG befreiende – Rechnungsberichtigung anzunehmen, auch wenn der leistende Unternehmer das Original der Rechnung, in der die Steuer zu hoch ausgewiesen worden ist, nicht zurückerhält:

  1. wenn der Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) im Inland ansässig ist (vgl. BStBl 1993 II S. 643 und 777),

  2. wenn der Leistungsempfänger im Ausland ansässig und

    1. Unternehmer ist, aber nachweislich keinen Vorsteuerabzug – weder im Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach §§ 59 ff. UStDV noch im allgemeinen Besteuerungsverfahren – in Anspruch genommen hat und auch künftig nicht geltend machen kann (vgl. BStBl 1993 II S. 251, und vom , BStBl 1993 II S. 383);

    2. offensichtlich Nichtunternehmer ist (z.B. Privatperson oder nichtunternehmerische Körperschaft).

Der leistende Unternehmer (Rechnungsaussteller) hat nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Die Berichtigung der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG erfolgt durch Berichtigungserk...BStBl 1993 II S. 383BStBl 1993 II S. 643

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BMF v. 15.02.1994 - IV C 3 - S 7282 - 1/94

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