Gesetzgebung | Vier Steuerabkommen im Bundesrat
Der Bundesrat stimmte am den Änderungen der Abkommen mit Zypern, Irland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Niederlanden zu.
Zur Änderung des Abkommens mit Zypern:
Mit der Änderung werden Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) implementiert. Insbesondere wird das DBA Mindeststandards zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch implementieren (BR-Drucks. 486/21, BT-Drucks. 19/28657).
Zur Änderung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland:
Mit der Änderung werden Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) implementiert. Insbesondere wird das DBA Mindeststandards zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch und Verbesserung der Streitbeilegung implementieren (BR-Drucks. 535/21, BT-Drucks. 19/29559).
Zur Änderung des Abkommens mit Irland:
Mit der Änderung werden Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) implementiert. Insbesondere wird das DBA Mindeststandards zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch implementieren (BR-Drucks. 536/21, BT-Drucks. 19/29558).
Zur Änderung des Abkommens mit den Niederlanden:
Mit der Änderung werden Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) implementiert. Darüber hinaus wird das Besteuerungsrecht an Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (ausgenommen Sozialversicherungsrenten) künftig dem Quellenstaat zugewiesen werden. Hintergrund hierfür ist die derzeitige Besteuerung des deutschen „Kurzarbeitergeldes“ durch die Niederlande für dort ansässige Personen. Diese Leistung bemisst sich jedoch nach dem Nettogehalt; eine Besteuerung käme daher bezüglich der wirtschaftlichen Belastung des Empfängers einer Doppelbesteuerung gleich (BR-Drucks. 537/21, BT-Drucks. 19/29486).
Quelle: Bundesrat online (JT)
Fundstelle(n):
NWB JAAAH-82147