Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung
Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze verabschiedet (BR-Drucks. 509/21 (Beschluss)).
Hintergrund: Durch die Verlagerung von Firmen und Leistungen in sogenannte Steueroasen entgehen dem deutschen Fiskus jährlich erhebliche Steuereinnahmen.
Mit dem Gesetz sollen Staaten, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung verbindlicher BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu angehalten werden, Anpassungen in Richtung einer Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen.
Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu natürlichen oder juristischen Personen in diesen Steuerhoheitsgebieten fortzusetzen oder aufzunehmen.
Das Gesetz nimmt die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sogenannte Schwarze Liste) auf. Die Umsetzung der Abwehrmaßnahmen dient einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten und verspricht auf diese Weise eine größtmögliche Effektivität.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einen Überblick über die Regelungen können Sie unserem ReformRadar Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung entnehmen.
Quelle: Bundesrat online sowie NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
CAAAH-82051