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WP Praxis Nr. 7 vom Seite 220

Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Bestätigungsvermerk

Empirische Analyse ausgewählter börsennotierter Unternehmen

Dr. Carola Rinker

In einigen Branchen sind die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie von erheblichem Ausmaß. Umsatzeinbrüche von bis zu 90 % haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betroffenen Unternehmen erheblich beeinflusst. Im Bestätigungsvermerk muss auf wesentliche Unsicherheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen werden, sofern diese Gefahr besteht. Doch auch bei den Key Audit Matters zeigen sich die bedeutenden Themen der Abschlussprüfung bei den betroffenen Unternehmen.

Rinker, Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erteilung des Bestätigungsvermerks, , NWB NAAAH-48801

Kernaussagen
  • Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts sollten nur in den Bestätigungsvermerk aufgenommen werden, wenn die Umstände dies erforderlich machen.

  • Ein Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie findet sich in keinem der Bestätigungsvermerke der untersuchten Unternehmen.

  • In den Bestätigungsvermerken von Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, ist Werthaltigkeit bestimmter Vermögenswerte häufig einer der besonders wichtigen Prüfungsinhalte.

I. Einleitung

Im Frühjahr 2020 war die Gerry Weber International AG eines der ersten Unternehmen, bei dem im am erteilten Bestätigungsvermerk auf wesentliche Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen wurde. Einige Monate zuvor hatte das Amtsgericht Bielefeld die Insolvenz in Eigenverwaltung des Modeunternehmens aufgehoben. Seither ist einiges passiert: Nicht nur Konkurrenten von Gerry Weber sind in den letzten zwölf Monaten in Schwierigkeiten geraten, mussten Insolvenz anmelden oder massive Kosteneinsparungen vornehmen sowie zahlreiche Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Ebenso stehen die Wirtschaftsprüfer vor großen Herausforderungen: So erschweren die Einschränkungen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus die Durchführung der Abschlussprüfung. Durch den Wirecard-Skandal stehen nicht nur größere Gesetzesreformen an, die auch die Wirtschaftsprüfung betreffen. Die Kombination dieser Ereignisse führt zu einem besonderen Augenmerk von Anlegern und der Presse auf die Tätigkeit der Abschlussprüfer.

Der Beitrag ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden im theoretischen Teil die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Bestätigungsvermerk vorgestellt. Dabei werden der Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts, ein Hinweis bei wesentlichen Unsicherheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie die Key Audit Matters besprochen. Ferner werden die Fachlichen Hinweise des aktuellen IDW-Schreibens vom erläutert. Der empirische Teil des Beitrags beginnt mit einer Vorstellung der Stichprobe. Anschließend erfolgt eine Analyse der Umsetzung der vorgestellten theoretischen Grundlagen in den Geschäftsberichten der ausgewählten Unternehmen. Der Beitrag schließt mit Fazit und Ausblick.

II. Theoretische Grundlagen

1. Aufnahme eines Hinweises zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Zu Fragestellungen der Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts hat das IDW in einem Schreiben vom ausführlich Stellung genommen und somit die Vorschriften des IDW PS 406, Tz. 10 zu den Voraussetzungen eines Hinweises zur Hervorhebung eines Sachverhalts ergänzt. So wird u. a. dargelegt, in welchen Fällen dieser gesonderte Hinweis im Bestätigungsvermerk erfolgen darf und in welchen Fällen nicht (vgl. Übersicht 1).S. 221

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