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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 3586/20

Gesetze: SGG § 54

Leitsatz

Leitsatz:

Die isolierte Leistungsklage (§ 54 Abs 5 SGG) ist nur statthaft, wenn ein Verwaltungsakt bezüglich der begehrten Leistung nicht zu ergehen hat. Demzufolge kann ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren nicht mit der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAH-81697

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.05.2021 - L 11 R 3586/20

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