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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 2220/20 E

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ZVG § 30a Abs. 1; ZVG § 81 Abs. 1; ZVG § 90 Abs. 1

Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken – Zwangsversteigerung als steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang

Leitsatz

  1. Die für steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken bestehende Voraussetzung einer willentlichen wirtschaftlichen Betätigung wird im Falle der Zwangsversteigerung durch die Abgabe eines Meistgebots erfüllt.

  2. Die Abgabe eines Meistgebots ist im Falle der Zwangsversteigerung auch für die Berechnung der Veräußerungsfrist von zehn Jahren maßgebend

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 6
DStRE 2022 S. 267 Nr. 5
FAAAH-81616

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 28.04.2021 - 2 K 2220/20 E

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