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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 53/18 F EFG 2021 S. 1073 Nr. 13

Gesetze: AO § 129; AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; AO § 165 Abs. 1 Satz 4; AO § 165 Abs. 2 Satz 2; AO § 181 Abs. 1 Satz 1; EStG § 4 Abs. 5b

Vorläufigkeitsvermerk i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Leitsatz

Die Zulässigkeit einer Aussetzung der Steuerfeststellung aufgrund eines die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht betreffenden Vorläufigkeitsvermerks i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO (hier: betr. die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 5b EStG) erfordert weder ein besonderes berechtigtes Aussetzungsinteresse noch das zusätzliche Bestehen erheblicher tatsächlicher Ungewissheiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 50
DStRE 2022 S. 175 Nr. 3
EFG 2021 S. 1073 Nr. 13
BAAAH-81613

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 04.03.2021 - 14 K 53/18 F

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