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§ 25 UStG Vorläufiger Leitfaden für die Prüfung der Besteuerung von Reiseleistungen
Bezug:
Das einen aktualisierten vorläufigen Leitfaden zur Prüfung der Besteuerung von Reiseleistungen bekanntgegeben.
Bundesamt für Finanzen
Bonn, Dezember 1998
Bp III 1 – S 1541 – /98
LEITFADEN
für die Prüfung der Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG)
Stand:
I. Allgemeines
1. Sinn und Zweck der Vorschrift und des Leitfadens
Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG geht auf die gemeinschaftsrechtliche Vorgabe in Artikel 26 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom zurück (ABl. EG 1977 Nr. L 14 S. 1, abgedruckt in Plückebaum/Malitzky, 10 Auflage Bd. 1/2 Teil C 60 S. 1) und ist erstmals in das UStG 1980 eingefügt worden. Sie zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (VI. Abschnitt des Gesetzes), weil im Gegensatz zum allgemeinen System der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist. Deswegen werden auch die Begriffe Rohgewinn- oder Margenbesteuerung verwendet. Diese Sonderregelung beruht auf der Überlegung, daß andernfalls Reiseunternehmer in jedem EG-Reiseland zur Umsatzbesteuerung herangezogen...