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Cookies & Co. – trotz neuem Gesetz alte Probleme für Website-Betreiber
Mit dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien schafft der Gesetzgeber das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Es führt die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes zusammen und definiert weitere Anforderungen, die Relevanz für jeden Website-Betreiber haben.
Notwendigkeit der Gesetzesreform
[i]Anpassung des nationalen DatenschutzrechtsSeit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist das Verhältnis nationaler Vorschriften zum EU-Datenschutzrecht ungeklärt. Relevant ist der Streit hinsichtlich Cookies und ähnlicher Technologien, bei denen Informationen auf Endgeräten gespeichert werden. Nachdem Aufsichtsbehörden die Datenschutzvorschriften des Telemediengesetzes für unanwendbar erklärten, entschied der Bundesgerichtshof für Cookies das Gegenteil. Die Rechtsunsicherheiten führten schließlich zur Gesetzesreform.
Neue Regelungen zum Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien
[i]Grundsätzliche Einwilligungsbedürftigkeit beim Cookie-EinsatzMit § 25 Abs. 1 Satz 1 TTDSG hat der Gesetzgeber ein grundsätzliches Einwilligungserfordernis für Cookies kodifiziert: Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Nutzers und der Zugriff auf dort gespeicherte Informatio...