u.a. Einkommensteuer | Einzelheiten zum Kinderbonus 2021 (BZSt)
Das BZSt hat ausführlich zum Kinderbonus 2021 Stellung genommen ( St II 2-S 2474-PB/21/00001, BStBl 2021 I S. 350).
Hintergrund: Mit dem Dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl 2021 I S. 330) wurde das Kindergeld für 2021 einmalig um 150 Euro erhöht (Kinderbonus 2021, s. hierzu unseren ReformRadar).
In seinem Schreiben geht das BZSt auf die folgenden Punkte zu dieser Sonderzahlung näher ein:
Anspruch
Allgemeines zur Anspruchsentstehung
Verhältnis zwischen Kinderbonus nach dem EStG und nach dem BKGG
Verhältnis zum zwischen- und überstaatlichem Recht
Auszahlung, Aufrechnung, Abzweigung und Erstattung
Auszahlung
Auszahlungsbeschränkung
Aufrechnung
Pfändung, Abtretung und Verpfändung
Abzweigung und Erstattung
Anrechnung anderer Leistungen
Verfahren
Allgemeines
Antrag und Festsetzung
Änderung und Rückforderung
Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel und Berechtigtenwechsel
Refinanzierung, IdNr-Kontrollverfahren und Kindergeldstatistik
Refinanzierung
IdNr-Kontrollverfahren
Kindergeldstatistik
Quelle: St II 2-S 2474-PB/21/00001, NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
UAAAH-81128