Online-Nachricht - Dienstag, 15.06.2021

u.a. Einkommensteuer | Einzelheiten zum Kinderbonus 2021 (BZSt)

Das BZSt hat ausführlich zum Kinderbonus 2021 Stellung genommen ( St II 2-S 2474-PB/21/00001, BStBl 2021 I S. 350).

Hintergrund: Mit dem Dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl 2021 I S. 330) wurde das Kindergeld für 2021 einmalig um 150 Euro erhöht (Kinderbonus 2021, s. hierzu unseren ReformRadar).

In seinem Schreiben geht das BZSt auf die folgenden Punkte zu dieser Sonderzahlung näher ein:

  1. Anspruch

    1. Allgemeines zur Anspruchsentstehung

    2. Verhältnis zwischen Kinderbonus nach dem EStG und nach dem BKGG

    3. Verhältnis zum zwischen- und überstaatlichem Recht

  2. Auszahlung, Aufrechnung, Abzweigung und Erstattung

    1. Auszahlung

    2. Auszahlungsbeschränkung

    3. Aufrechnung

    4. Pfändung, Abtretung und Verpfändung

    5. Abzweigung und Erstattung

  3. Anrechnung anderer Leistungen

  4. Verfahren

    1. Allgemeines

    2. Antrag und Festsetzung

    3. Änderung und Rückforderung

    4. Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel und Berechtigtenwechsel

  5. Refinanzierung, IdNr-Kontrollverfahren und Kindergeldstatistik

    1. Refinanzierung

    2. IdNr-Kontrollverfahren

    3. Kindergeldstatistik

Quelle: St II 2-S 2474-PB/21/00001, NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
UAAAH-81128