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FG Münster Urteil v. - 14 K 3999/16 G

Gesetze: BewG § 68; GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2

Gewerbesteuer

Kein erweiterte Kürzung bei Betriebsverpachtung

Leitsatz

1. Eine (Auto)Waschanlage ist eine Betriebsvorrichtung i.S. des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG, deren (Mit)Vermietung für eine erweiterte Kürzung i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich begünstigungsschädlich ist.

2. Die erweiterte Kürzung i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG findet bei der Überlassung von Grundbesitz im Rahmen einer gewerblichen Betriebsverpachtung keine Anwendung.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2021 S. 325 Nr. 10
CAAAH-81040

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FG Münster, Urteil v. 06.12.2019 - 14 K 3999/16 G

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