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OFD Frankfurt am Main - S 7300 A - 114 - St IV 21

§ 1 b UStG Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen verteilt werden.

  1. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z.B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

  2. Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen

    Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, fallen bei der Einkommensteuer unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75,-- DM übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweise ich auf Tz. 1.2 des BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:

    2.1

    Werbegeschenke, die vor dem verteilt wurden

    Die bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähigen Werbegeschenke sind als Aufwendungseigenverbrauch steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 c UStG 1993. Dieser Aufwendungseigenverbrauch ist bei Unternehmern, die nur zu höchstens 5 v.H. steuerpflichtige u...BStBl 1995 II S. 214

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OFD Frankfurt/M. v. 01.02.2000 - S 7300 A - 114 - St IV 21

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