Online-Nachricht - Freitag, 11.06.2021

Gesetzgebung | Bundestag stimmt für Maßnahmen gegen Steuervermeidung

Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ (BT-Drucks. 19/28901, 19/29643, /29643, 19/29997 Nr. 1.16) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/30470) zugrunde.

Die in dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/28901) enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen.

Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur sogenannten Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 19/29643) den darin vorgebrachten Änderungswünschen der Länderkammer überwiegend zu oder sagt ihre Prüfung zu.

Hinweis:

Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am .

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
IAAAH-80896