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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 4 V 22/21

Gesetze: AO § 71 ; AO § 324; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 393 Abs. 3 ; EnergieStG § 1 Abs. 2 Nr. 2 ; EnergieStG § 4 Nr. 3 ; EnergieStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EnergieStG § 23 Abs. 3 Nr. 1 ; EnergieStV § 49a ; StGB § 27 Abs. 1 ; KN Pos. 2710 1991 ; KN Pos. 2710 1999

Arrestanordnung wegen hinterzogener Energiesteuer - Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Abgabe im Steuergebiet

Leitsatz

1. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Abgabe im Steuergebiet i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG ist es nicht erforderlich, dass auch die Inbesitznahme durch den Empfänger im Steuergebiet erfolgt. Maßgeblich ist vielmehr der objektiv erkennbare Wille zur Abgabe gem. § 49a EnergieStV.

2. Wer an einer Abgabe im Sinne von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnergieStG nur beteiligt ist, ist kein Steuerschuldner gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 EnergieStG.

3. Zu den Voraussetzungen eines Arrestanspruchs und Arrestgrundes gem. § 324 AO.

Fundstelle(n):
TAAAH-80609

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg , Beschluss v. 07.05.2021 - 4 V 22/21

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