Corona | Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge (BMWi)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am . Änderungsanträge konnten bis zum gestellt werden. Nun wurde die Frist für Änderungsanträge bis zum verlängert. Die Korrektur der IBAN ist ebenfalls bis zum möglich.
Eine Anleitung für den Änderungsantrag finden Sie hier.
Zum FAQ Überbrückungshilfe II gelangen Sie hier.
Das BMWi macht für die Änderungsanträge der Überbrückungshilfe III auf Folgendes aufmerksam:
Es können nun Änderungsanträge auf noch nicht bewilligte Erstanträge in der Überbrückungshilfe III eingereicht und durch die Bewilligungsstellen bearbeitet werden. Die Umsetzung formeller Änderungsanträge (IBAN-Änderungen) erfolgt in einem weiteren, eigenen Schritt. An der Funktion wird derzeit noch gearbeitet.
Quelle: BMWi, www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
HAAAH-80383