Online-Nachricht - Dienstag, 01.06.2021

Corona | Überbrückungshilfe III: Hilfe für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen (DStV)

Maßnahmen etwa zur Digitalisierung oder im Hygienebereich können im Rahmen der Überbrückungshilfe III unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Als Hilfestellung für die Antragsteller hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Übersicht mit Beispielsfällen als neuen Anhang 4 zum FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Der DStV führt hierzu aus:

  • Maßnahmen etwa zur Digitalisierung oder im Hygienebereich müssen insbesondere der Existenzsicherung des betroffenen Unternehmens in der Pandemie dienen.

  • Das Ministerium stellt klar, dass diese Übersicht lediglich beispielhaft typische Maßnahmen für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Hygiene oder bauliche Modernisierungen aufführt. Hierzu zählen etwa der Aufbau von Online-Shops, die Umgestaltung von Gasträumen oder der Einbau von Luftfilteranlagen.

  • Ob und in welcher Höhe einzelne Maßnahmen förderfähig sind, bleibe allerdings der abschließenden Feststellung durch die Bewilligungsstelle im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorbehalten.

Hinweis

Anträge können bis zum über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Zum Anhang 4 des FAQ-Katalog gelangen Sie hier.

Quelle: DStV online (JT)

Fundstelle(n):
FAAAH-80268