Gesetzgebung | Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am das "Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer" (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) verabschiedet. Damit kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Teilen bereits am Tag nach seiner Verkündung im BGBl. in Kraft treten.
Mit dem Gesetz wird eine effizientere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt angestrebt. Zugleich sollen steuerliche Gestaltungsmissbräuche erschwert und steuerliche Betrugsmodelle eingedämmt werden. Außerdem sind die elektronischen Meldepflichten der zum Kapitalertragsteuerabzug Verpflichteten erweitert worden.
Darüber hinaus wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche weitere Regelungen in das Gesetz eingefügt, wie z.B.
die Verlängerung der Zahlungsfrist für den steuerfreien Corona-Bonus bis Ende März 2022,
Änderung beim Abzug von Unterhaltsleistungen und den Nachweis zum Grad der Behinderung,
Änderung zur Übertragbarkeit des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines volljährigen Kindes.
Änderung zur unentgeltlichen Depotübertragung nach § 43 Absatz 1 Satz 6 Nummer 5 EStG
Änderung beim Geltungszeitraum der Freistellungsbescheinigung.
Einzelheiten zu den Regelungen können Sie in unserem ReformRadar nachlesen.
Ausführlich über das Vorhaben berichtet Hörster in seiner zweiteiligen Aufsatzreihe in der NWB. Der erste Teil ist in der veröffentlicht (Neugestaltung der Vorschriften über die Entlastung von Abzugsteuern und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer). Der Zweite Teil folgt in Kürze.
Quelle: NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
VAAAH-79996