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BFH  - I R 43/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 2 Abs 2, DBA LUX Art 14 Abs 1, EStG § 1 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst c, GG Art 80 Abs 1

Rechtsfrage

Aufteilung des Arbeitslohns eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers

1. Können die nicht rechtswirksam durch die KonsVerLUXV (BGBl I 2012, 1484) in innerstaatliches Recht überführten Regelungen zu Berufskraftfahrern in der Konsultationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland (BStBl I 2011, 849) in Fällen, in denen Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit im jeweiligen Staat fehlen, zur Abgrenzung des Besteuerungsrechts als "Auslegungshilfe" herangezogen werden?

2. Ist das Tatbestandsmerkmal "keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" im Beschäftigungsstaat i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst c EStG dahingehend auszulegen, dass damit die Abzugsfähigkeit der Beiträge der jeweiligen Versicherungssparte gemeint ist?

3. Ist die in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst c EStG enthaltene Einschränkung und der damit einhergehende Ausschluss einer Doppelbegünstigung im Grundsatz unionsrechtskonform?

Arbeitslohn; Aufteilung; Berufskraftfahrer; Besteuerungsrecht; Doppelbesteuerung; Luxemburg; Vorsorgeaufwendungen

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 91 Nr. 3
EStB 2023 S. 420 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2023 S. 878
OAAAH-79848

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Verfahrensverlauf | BFH - I R 43/20 - erledigt.

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