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Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG
Anmerkung zu
Steuerberatungskosten für Selbstanzeigen des Erben im Zusammenhang mit vom Erblasser hinterzogenen Steuern sind als Nachlassregelungskosten vom Nachlass abzuziehen. Der die Revision des Finanzamts bzgl. der Anerkennung der Steuerberaterkosten als Nachlassverbindlichkeit zurückgewiesen und der Revision der Klägerin hinsichtlich der Anerkennung der Räumungskosten stattgegeben.
Die Abgrenzung von Erwerbsaufwand zu Kosten für die Nachlassverwaltung erfolgt nach der Rechtsprechung des BFH anhand des Kriteriums der Unmittelbarkeit.
Entscheidend ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Erwerb von Todes wegen.
Die Kostenverursachung durch den Erben allein ist kein taugliches Abgrenzungskriterium.
I. Problemaufriss
Das Erb- und Schenkungsteuerrecht wird maßgeblich durch das sogenannte Stichtagsprinzip aus § 11 ErbStG geprägt, so dass dem Tod des Erblassers für die Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs und somit auch für die entstandenen Verbindlichkeiten grundsätzlich entscheidende Bedeutung zukommt. Zur Beachtung des Stichtagsprinzips sowie dem allgemeinen steuerlichen Grundsatz der Besteuerung nach dem sogenannten Nettopri...