Oliver Zschenderlein

Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

Gesamtausgabe

8. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01718-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-64398-4

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Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (8. Auflage)

S. Bewertungen und Buchungen im Umlaufvermögen

1. Begriffliche Abgrenzung

Zum Umlaufvermögen gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb vorübergehend (kurzfristig) zu dienen. Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören hierzu u. a. diejenigen Wirtschaftsgüter, die

  • zur Veräußerung,

  • zur Verarbeitung oder

  • zum Verbrauch

angeschafft oder hergestellt worden sind, also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren.

Es handelt sich also um Vermögensgegenstände, die vom Betrieb verbraucht oder verkauft werden sollen.

Weiterhin gehören kurzfristige Forderungen (beispielsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), bestimmte Wertpapiere, kurzfristige Bankguthaben, Schecks und der Kassenbestand zum Umlaufvermögen (vgl. § 266 Abs. 2 HGB).

Entscheidend für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist die Zweckbestimmung des Vermögensgegenstandes.

Zum Umlaufvermögen gehören nach § 266 Abs. 2 HGB:

  1. Vorräte:

    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

    2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

    3. fertige Erzeugnisse und Waren

    4. geleistete Anzahlungen

  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

    3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteili...

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