Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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D. Umsatzsteuer
1. System der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verkehrsteuer. Dies bedeutet, dass bestimmte Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs mit USt belastet werden.
Sofern die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, wird die entsprechende Leistung (z. B. der Verkauf einer Ware oder Dienstleistung durch einen Unternehmer) mit Umsatzsteuer belastet.
Dies geschieht dadurch, dass der Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer (Nettowert), also der reine Waren- oder Leistungswert, mit dem Umsatzsteuersatz (z. B. 19 %) zu multiplizieren ist. Das Ergebnis hieraus ist dann die USt dieser Leistung. Der Verkaufspreis einschließlich USt wird dann als Bruttowert oder Bruttoverkaufspreis bezeichnet.
Leistungswert | ohne | Umsatzsteuer ( | „netto“ | ) • Steuersatz = Umsatzsteuer |
Nettowert + Umsatzsteuer = Verkaufspreis | inklusive | Umsatzsteuer ( | „brutto“ | ) |
Der Nettowert der Leistung wird im Umsatzsteuergesetz als Bemessungsgrundlage bezeichnet (vgl. § 10 UStG). Es ist der Wert, der die Grundlage für die Berechnung (Bemessung) der Steuer bildet und auf den die Steuer aufzuschlagen ist.
Der Unternehmer Thomas Ternes verkauft Holzstühle. Nach seiner Kalkulation beträgt der Verkaufspreis eines bestimmten...