Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb der Geldspielautomaten
Leitsatz
1. Die streitigen Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten unterfallen nicht dem Rennwett- und Lotteriegesetz und sind
deshalb nach nationalem Recht auch nicht steuerbefreit.
2. Der EuGH und ihm nachfolgend der BFH haben in ständiger Rechtsprechung bereits in zahlreichen Verfahren entschieden, dass
§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
3. Die Stpfl. kann sich für die hier streitigen Umsätze nicht auf eine unmittelbare Anwendung der unionsrechtlichen Befreiung
berufen. Dem steht entgegen, dass der nationale Gesetzgeber die Richtlinienregelung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL
für die Streitjahre mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG unionsrechtskonform umgesetzt hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): YAAAH-79502
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 09.04.2021 - 5 V 178/21 U
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