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Lexikon - Stand: 02.05.2024

Unentgeltliche Lieferungen

Karl-Hermann Eckert

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Unentgeltliche Lieferungen unterliegen im Regelfall als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzbesteuerung. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern es sind Ausnahmen zu beachten. Insbesondere ist auf der Vorstufe zu prüfen, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen Tatbestände der unentgeltlichen Lieferung und zeigt anhand von Buchungsbeispielen die zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Umsatzsteuer-Jahreserklärung auf.

Da sich im gesamten Kontierungslexikon einzelne Stichwörter mit der Besteuerung von unentgeltlichen Lieferungen befassen, konnte sich der Beitrag an einigen Stellen auf Querverweise beschränken.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1771
Umsatzsteuer 7 %
1776
Umsatzsteuer 19 %
1880
Unentgeltliche Wertabgaben
8910
Entnahme durch Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt
8915
Entnahme durch Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2130
Unentgeltliche Wertabgaben
3801
Umsatzsteuer 7 %
3806
Umsatzsteuer 19 %
4610

Die Besteuerung einer unentgeltlichen Lieferung – auch unentgeltliche Wertabgabe genannt – aus dem Unternehmen ist in

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