Online-Nachricht - Mittwoch, 19.05.2021

Corona | Antragsportal für Härtefallhilfen der Länder (FinMin)

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat eine Antragsplattform mit einer Übersicht der Härtefallhilfen in den einzelnen Bundesländern online gestellt.

Hintergrund: Bund und Länder haben sich am auf die Ausgestaltung der sog. Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen bieten den Bundesländern die Möglichkeit, Unternehmen und Selbständige zu fördern, die von den bisherigen Unternehmenshilfen nicht erfasst werden (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 22.3.2021). Mit der Härtefallhilfe sollen solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum bis zum coronabedingt entstanden sind. In den meisten Bundesländern können Anträge ausschließlich über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) gestellt werden. Eine Beantragung ist - soweit ersichtlich - seit dem möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe besteht nicht.

Auf der Plattform werden u.a. Informationen

  • zum Umfang der Hilfen,

  • zu den Antragsvoraussetzungen sowie

  • zum weiteren Verfahren

in den einzelnen Bundesländern gebündelt dargestellt. Von dort aus können entsprechende Anträge (außer für Hilfen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) gestellt werden.

Hinweise:

Zu der länderübergreifenden Antragsplattform gelangen Sie hier.

Allgemeine Informationen zur den Härtefallhilfen hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht.

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Jahn, .

Quelle: https://www.haertefallhilfen.de sowie BMWi online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-79118