Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 27 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten
Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren die interessante Frage beantworten, ob auch reine notärztliche Bereitschaftsdienste als umsatzsteuerbefreite ärztliche Heilbehandlungen zu qualifizieren sind. Das FG Niedersachsen hat dies in erster Instanz bejaht. Die Bereitschaftsdienste in der Nähe der Rettungswache seien für notärztliche Behandlungen unerlässlich und würden zum typischen Berufsbild eines Arztes gehören.
Auch zur Umsatzsteuer ist uns ein interessantes Verfahren aufgefallen, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Zur Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen.
Der V. Senat des BFH muss die wichtige Frage beantworten: Sind auch reine notärztliche Bereitschaftsdienste als steuerbefreite ärztliche Heilbehandlungen zu qualifizieren?
Das Niedersächsische FG hat dies in erster Instanz bejaht. Die Bereitschaftsdienste in der Nähe der Rettungswache seien für notärztliche Behandlungen unerlässlich und würden zum typischen Berufsbild eines Arztes gehören.