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NWB BB 6/2021 S. 163

Gastronomie: Reduzierte Mehrwertsteuer wird verlängert

Auf Speisen in Restaurants soll bis Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % angewendet werden. Das wurde u. a. mit dem „Dritten Corona-Steuerhilfegesetz“ beschlossen. Ursprünglich sollte die Mehrwertsteuersenkung nur bis Ende Juni 2021 gelten. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings weiterhin ausgenommen.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass Restaurants & Co. von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung kaum profitiert haben, da die Betriebe seit November 2020 wieder geschlossen sind.

Ein zusätzlicher Vorteil für Gastronomie-Betriebe ist, dass sie ihre Kassen zum nicht erneut umstellen müssen. Durch die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % mussten die Systeme im Jahr 2020 mehrfach umgestellt...

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