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§ 39 a EStG; Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Verfahrensrechtliche Regelung im Anschluß an die Entscheidung des –
Das BVerfG hat am – 1 BvL 50/86 – entschieden, daß § 39 a Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1984 vom (BGBl 1983 I S. 583) insoweit mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar war, als er Steuer pflichtigen, die ein Zweifamilienhaus teilweise selbst bewohnten, bei Inanspruchnahme von Absetzungen nach § 7 Abs. 5 EStG die Eintragung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung auf der Lohnsteuerkarte versagte (vgl. die im BGBl 1991 I S. 2170 veröffentlichte Entscheidungsformel). Im Hinblick auf diese Entscheidung wird in vielen Fällen die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen solcher Fälle beantragt, die nach § 39 a Abs. 1 Nr. 5 EStG nicht eingetragen werden können. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt deshalb im Interesse der betroffenen Steuerpflichtigen und eines reibungslosen Verfahrens folgendes:
Für 1992 kann der Betrag der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der sich bei Vornahme von in § 39 a Abs. 1 Nr. 5 EStG genannten Absetzungen ergeben wird, auf Antrag auch dann eingetragen werden, wenn lediglich die zeitliche Voraussetzung des § 52 Abs. 26 Satz 3 EStG (erstmaliger Eintritt der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Absetzungen nach dem ) nicht vorliegt. In ander...