Online-Nachricht - Montag, 17.05.2021

Umsatzsteuer/Versicherungsteuer | Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des (Qualifizierung der entgeltlichen Garantiezusage eines Kfz-Händlers) Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst ().

Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil v. - XI R 16/17 entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist.

Unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH wurde zudem festgestellt, dass die Leistung, zu deren Erbringung der Versicherer im Versicherungsfall verpflichtet ist, nicht zwingend in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen muss, sondern auch in Beistandsleistungen, entweder durch Geldzahlung oder Sachleistungen, bestehen kann (zum BFH-Urteil s. unsere Online-Nachricht v. 13.2.2019 sowie Scholz, NWB Online Beitrag 2019).

In dem nun veröffentlichten Schreiben geht das BMF auf die versicherungsteuerrechtlichen sowie die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der Entscheidung näher ein. Zudem hat es den UStAE in Abschnitt 3.10 Abs. 6 Nr. 3 folgendermaßen angepasst:

"3. die Verschaffung von Versicherungsschutz oder die entgeltliche Garantiezusage durch einen Kraftfahrzeughändler im Zusammenhang mit einer Fahrzeuglieferung ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung, vgl. , BStBl 2003 II S. 378, und v. - XI R 16/17, BStBl 2021 II S. XXX."

Abschnitt 4.8.12 Abs. 1 Satz 4 UStAE wird wie folgt gefasst:

"Zur Garantiezusage eines Kraftfahrzeughändlers vgl. Abschnitt 4.10.1 Abs. 4 Satz 3."

Abschnitt 4.10.1 Abs. 4 Satz 3 UStAE wird wie folgt gefasst:

"Die entgeltliche Garantiezusage eines Kraftfahrzeughändlers, mit der dieser als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, ist eine Leistung auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG, die nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a UStG steuerfrei ist (vgl. , BStBl 2021 II S. XXX); gleiches gilt für das Versprechen einer Reparaturleistung durch den Garantiegeber (vgl. BStBl 2021 I S. XXX)."

Hinweis:

Die Grundsätze des Schreibens sind auf Garantiezusagen anzuwenden, die nach dem abgegeben wurden. Für vor dem abgegebene Garantiezusagen wird es nicht beanstandet, wenn die Grundsätze dieses Schreibens bereits angewendet wurden.

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
ZAAAH-78722