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FG Köln Urteil v. - 3 K 3048/17 EFG 2021 S. 985 Nr. 12

Gesetze: AO § 218 Abs. 2 Satz 1; AO § 240 Abs. 1 Satz 2; AO § 119 Abs. 1

Verfahren

Inhaltliche Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids

Leitsatz

1. Zur Beseitigung des Scheins der Rechtswidrigkeit kann auch ein nichtiger und unwirksamer Verwaltungsakt durch das Finanzgericht ausdrücklich aufgehoben werden.

2. Das Erfordernis der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit gilt für den Tenor des Verwaltungsakts.

3. Wird zurückgefordertes Kindergeld bei Fälligkeit nicht gezahlt, sind die Säumniszuschläge nicht von der Summe des zurückgeforderten Kindergeldes, sondern nur von der Rückforderung des Kindergeldes für die einzelnen Monate des Streitzeitraums zu berechnen.

4. Wenn Säumniszuschläge in einem Abrechnungsbescheid vom Gesamtbetrag der Steuerforderungen berechnet werden, fehlt dem Bescheid die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 985 Nr. 12
HAAAH-78686

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FG Köln, Urteil v. 23.09.2020 - 3 K 3048/17

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