Inhaltliche Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids
Leitsatz
1. Zur Beseitigung des Scheins der Rechtswidrigkeit kann auch ein nichtiger und unwirksamer Verwaltungsakt durch das Finanzgericht
ausdrücklich aufgehoben werden.
2. Das Erfordernis der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit gilt für den Tenor des Verwaltungsakts.
3. Wird zurückgefordertes Kindergeld bei Fälligkeit nicht gezahlt, sind die Säumniszuschläge nicht von der Summe des zurückgeforderten
Kindergeldes, sondern nur von der Rückforderung des Kindergeldes für die einzelnen Monate des Streitzeitraums zu berechnen.
4. Wenn Säumniszuschläge in einem Abrechnungsbescheid vom Gesamtbetrag der Steuerforderungen berechnet werden, fehlt dem Bescheid
die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit.
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