Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Going-concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten bei Krisenmandanten
Handlungsempfehlungen für Steuerberater bei der Abschlusserstellung nach dem SanInsFoG
Die Jahresabschlusserstellung für insolvenznahe Krisenmandanten zählt zu den anspruchsvollsten und haftungsträchtigsten Aufgaben eines Steuerberaters. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die Beurteilung, wie Insolvenzindizien die Going-concern-Bilanzierung beeinflussen und inwieweit daraus insolvenzrechtliche Hinweispflichten gegenüber dem Mandanten resultieren. Bislang hatten sich Steuerberater hierbei nach den strengen Vorgaben des BGH zu richten. Diese haben sich nunmehr jedoch durch gesetzliche Neuregelungen im Zuge des SanInsFoG sowie die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie verkompliziert. Der Beitrag soll der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit entgegensteuern. Zudem enthält er ein Musterschreiben, mit dem der Berater seine Mandanten über ihre Pflichten aufklären kann.
I. Vorgaben des BGH
Im Jahr 2017 hat der BGH mit der Entscheidung IX ZR 285/14 strenge Vorgaben für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung für insolvenznahe Krisenmandanten gemacht. Liegen Insolvenzindizien vor, haben diese demnach bei sonstiger Haftung nicht nur eine strenge Prüfpflicht zur Zulässigkeit einer Going-concern-Bi...